Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website. Beim Umgang mit Ihren Daten achten wir auf größtmögliche Sicherheit. Unsere Angebote und Produkte sind ausschliesslich für den gewerblichen Bedarf bestimmt.
Maßgebend sind unsere Verkauf- und Lieferbedingungen.
Der/Die Nutzer(in) bzw. Geschäftspartner(in) anerkennt ausdrücklich dieses Bedingungen.
AGB - Verkaufs- und Lieferbedingungen
Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche von uns oder
durch uns geschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich
Abweichungen schriftlich vereinbart werden. Wenn im folgenden von
Kaufverträgen die Rede ist, so gelten die hierfür vereinbarten
Bedingungen für alle Verträge. Diese Bedingungen gelten bei
bestehenden Geschäftsbeziehungen wie auch für künftige Geschäfte,
auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
Einkaufsbedingungen
des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie von ihm
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sofern sich im
Streitfall die Wirksamkeit oder die Nichtigkeit einer Bestimmung
dieser Bedingungen herausstellen sollte, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen
der Verkaufs-
und Lieferbedingen nicht berührt. Rechte und Pflichten aus
Verträgen mit
uns sind nicht übertragbar.
1. Vorbehaltsklausel
a) Unsere Angebote sind
freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, sobald sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
b) Jede Teillieferung
gilt als Geschäft für sich.
c) Jede Veränderung in
der Person oder der Firma des Käufers, soweit sie eine
ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes gefährden könnte,
berechtigt uns, ungeachtet anderweitiger
Vertragsbedingungen oder
einer etwaigen Annahme
von Wechseln, vorherige
oder sofortige Zahlung zu verlangen und bei Ablehnung dieses
Verlangens ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadenersatz zu verlangen.
2. Transportgefahr und
Verpackung
a) Die Gefahren des
Transportes ab Werk gehen stets, also auch bei fracht-
freien Lieferungen, zu
Lasten des Käufers. Dies gilt auch hinsichtlich jeglicher
Veränderung der Ware oder der Verpackung auf dem Transport. Die
unbe-anstandete Annahme der Ware durch den Frachtführer gleich
welcher Art gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Verpackung. Die
Wahl der Versandart nehmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen vor,
jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung.
b) Frachterhöhungen nach
Vertragsabschluß sowie Sonderkosten, die durch Transportbehinderung,
z.B. Streik usw. entstehen können, gehen stets zu Lasten des
Käufers.
c) Eine
Transportversicherung wird durch uns nicht abgeschlossen.
d) Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet. Von uns bzw. dem Versender mitgelieferte
Paletten sind entweder bei Anlieferung zu tauschen oder aber vom
Kunden innerhalb von14 Tagen kostenfrei an uns bzw. an den Versender
zurückzugeben. Nicht innerhalb von 14 Tagen abgewickelte Paletten
werden von uns berechnet.
3. Technische Angaben,
Stückzahl, Beanstandungen,
Annahmeverzug
a) Technische Angaben,
Gewichte und Maße sind annähernd. Sie unterliegen materialtypischen
und handelsüblichen Schwankungen und berechtigen nicht zu
Mängelrügen. Eine Über- bzw. Unterschreitung von +/- 10% der
Auftragsstückzahl ist statthaft.
b) Mängelrügen müssen
unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 10 Tagen
nach Versenden schriftlich angezeigt werden. Es muss uns die
Möglichkeit sofortiger Nachprüfung gegeben werden. Bei
Beschädigungen und Fehlmengen hat der Käufer zu beweisen, dass
diese schon bei Gefahrenübergang vorhanden waren. Berechtigten
Gewährleistungsansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl durch
Wandlung, Minderung oder Ersatz-lieferung. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungs-anspruch des Käufers
verjährt 6 Monate nach Auslieferung der Ware.Unsere Haftung - gleich
aus welchem Rechtsgrund - ist auf den Rechnungswert der
zugrundeliegenden Lieferung begrenzt.
c) Bei Verarbeitung von
Regeneraten, gleich ob von uns oder kundenseitig beigestellt,
beschränkt sich der Garantieanspruch auf die sach- und fachgerechte
Verarbeitung des Materials, nicht jedoch auf die Eigenschaften des
Materials selbst.
d) Die Beständigkeit der
von uns eingesetzten Materialien ergibt sich aus der
Beständigkeitsliste des Prospekts des jeweiligen Vorlieferanten. Für
die Beständigkeit selbst und für daraus resultierende Folgeschäden
wird jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Abschlüsse sind
rechtzeitig und gegebenenfalls in den vereinbarten Teilmengen
abzurufen. Befindet sich der Käufer ganz oder teilweise mit der
Abnahme in Verzug, so sind wir ohne Nachfristsetzung befugt, die
entsprechende Ware für Rechnung und Gefahr des Käufers einzulagern,
ihm auf seine Kosten zuzusenden oder auch von der Abschlussmenge zu
streichen. Sonstige vertragliche und gesetzliche Ansprüche,
insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Käufer, werden
hierdurch nicht berührt.
4. Preise,
Zahlungsbedingungen
a) Preise gelten, soweit
nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ab Werk
ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Abgaben.
b) Unsere
Zahlungsbedingungen lauten: 30 Tage netto eingehend ohne Abzug
ab Rechnungsdatum.
c) Bei Überschreitung
des vereinbarten Zahlungszieles durch den Käufer sind wir
berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
d) Sämtliche Zahlungen
sind in Euro ausschließlich an uns zu leisten auf eines der auf der
Rechnung angegebenen Bankkonten.
e) Erhöhen sich während
der Vertragslaufzeit wesentliche Kosten, so kann von uns eine
Neufestsetzung der Preise unter Berücksichtigung dieser
Kostenerhöhungen gefordert werden.
f) Etwaige nach Abschluss
des Vertrages eintretende Erhöhung von Zöllen, Steuern oder
sonstiger Abgaben gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt
insbesondere für eine Änderung der Mehrwertsteuersätze.
g) Der Lieferer ist bei
neuen Aufträgen (= Anschlussaufträgen) nicht an vorhergehende
Preise gebunden.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferung der Ware
erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BB mit den
nachstehenden Erweiterungen.
b) Die Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender
Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen Geschäftsverbindungen
unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Annahme von Schecks und Wechseln
gilt nicht als Zahlung, solange sie nicht eingelöst sind.
c) Der Käufer nimmt die
Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwaltung. Die
Vorbehaltsware ist von dem Käufer gegen Feuer-, Diebstahl- und
Transport-gefahr zu versichern. Bei Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die Ware an uns in
einwandfreiem Zustand frei Haus zurückzugeben.
d) Wird die
Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet,
so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der
Werte der Vorbehaltsware zu den anderen Waren im Zeitpunkt der
Verarbeitung zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne
dieser Bedingungen und unterliegt der gleichen Regelung. Bei
Vermischung von Vorbehalts-ware mit anderen Waren bleibt unser
Eigentum gemäß der §§ 947, 948 BB als Miteigentum erhalten.
e) Der Käufer darf die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungs-übereignen. Etwaige
Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Vorbe-haltsware
durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
f) Verkauft der Käufer
die Vorbehaltsware weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem
Weiter-verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Käufer mit
sämtlichen Neben-rechten mit der Entstehung der Forderung an uns ab.
Die abgetretenen Forderungen dienen unserer Sicherung für sämtliche
aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer gegen diese bestehenden
Forderungen, mindestens jedoch die Höhe des dem Käufer in Rechnung
gestellten Preises der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Das gleiche
gilt von solchen Forderungen, die
dadurch dem Käufer
gegenüber einem Dritten erwachsen, dass er die Ware allein oder
zusammen mit anderen dergestalt verarbeitet, dass das daraus
entstehende Produkt kraft Gesetzes in das Eigentum dieses Dritten
übergeht.
6. Lieferzeiten
a) Vereinbarte
Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Bei schuldhafter
Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit tritt Verzug erst durch
besondere schriftliche Mahnung des Käufers ein. Im Falle des Verzugs
ist der Käufer nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
b) Fälle höherer
Gewalt, als solche gelten auch die Umstände und Vorkommnisse, die
mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können, insbesondere Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten, unzureichende Rohstoffbelieferung
oder Verkehrsstörungen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung
von der Lieferpflicht. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers,
insbesondere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
c) Solange der Käufer
mit Verbindlichkeiten uns gegenüber im Rückstand ist, ruht unsere
Lieferpflicht.
7. Werkzeuge, Handelsware
und Schutzrechte Dritter
a) Bei eventuellen
Werkzeugänderungen sind in jedem Fall gesonderte Bedingungen zu
beachten. Es gelten hier die Bedingungen des jeweiligen
Werkzeugbauers.
b) Bei Handelsware gelten
die jeweiligen Bedingungen des Herstellers. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Der Auftraggeber
haftet in vollem Umfang für eventuelle Schutzrechte Dritter. Alle
hieraus entstehenden Forderungen gehen auf den Auftraggeber über.
Für jeden unmittelbaren und mittelbaren Schaden, der uns aus der
Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter bzw. aus der Geltendmachung
etwaiger Schutzrechte erwächst, hat der Käufer Ersatz zu leisten
und muss für etwaige Prozesskosten aufkommen und einen angemessenen
Vorschuss auf Verlangen an uns zahlen.
8. Rechtsvorbehalt
a) Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
berühren den Inhalt der übrigen Bestimmungen nicht.
9. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für
sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenden
Leistungen ist Bad Dürrheim.
b) Gerichtsstand für
sämtliche sich aus den von uns geschlossenen Verträgen ergebenden
Streitigkeiten ist das für Bad Dürrheim jeweils zuständige
Gericht.
c) Es sind ausschließlich
die ordentlichen Gerichte zuständig.